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Die Gründung, Titel und Grundbesitz in Schottland
 

Am 24. August 2012 hat sich im „Cafe Keiler“ in Weidenthal aus den Reihen Pfälzer Whisky-Freunde

der „Glencairn Whisky-Club Weidenthal“ , als rein private Interessengemeinschaft, gebildet.

 

Die insgesamt 20 Gründungsmitglieder mussten dabei auch eine Aufnahmeprüfung ablegen,

die sie allesamt mit Bravour bestanden. Zu den zehn Fragen standen jeweils drei Antwortmöglichkeiten

zur Verfügung. Beispielsweise: Loch Lomond ist a) ein Krater auf dem Mond (daher Lomond),

b) das 19. Loch beim Golf oder c) ein See in Schottland, wie auch: Glencairn ist a) ein Ort im nördlichsten

Zipfel Schottlands, b) eine Whisky-Destillerie in Timbuktu oder c) der Eisberg, an dem die Titanic zerschellte.

Dieser schwierige Wissenstest war aber nicht die einzige Hürde, die genommen werden musste, um zum

erlauchten Kreis der Clubmitglieder gehören zu dürfen.

Nur echte schottische Lairds und Lords haben die Möglichkeit, Mitglied im „Glencairn Whisky-Club Weidenthal“ zu werden.

So haben auch alle Gründungsmitglieder im Vorfeld die Titel „Laird of Glencairn“ und „Lord of Camster“ erworben

und sind nun Grundbesitzer in Glencairn, in der schottischen Grafschaft Caithness.

Zur Erläuterung, ein Laird in Schottland ist ein Grundbesitzer oder auch Gutsherr.

Nun, mit dem Titel und Grundbesitz ist das so eine Sache, trotz schönem Wappen und Ernennungsurkunde.

Doch das wollen die Pfälzer Lairds und Lords nicht weiter vertiefen. Immerhin hat ein jeder von ihnen nun ein Grundstück in Schottland von etwa 30 cm². Und eine der künftigen Aufgaben der Clubmitglieder wird es sein, ihren Grund und Boden einmal zu besuchen und sich vor Ort über die genauen Besitzverhältnisse zu informieren.

Ob die Parzellen dann auch beweidet und eingezäunt werden, sei mal dahingestellt.

 

Neben Test und Titel ist eine weitere Voraussetzung für die Aufnahme in den Club: Der Kandidat muss männlich und belastbar sein.

Vom Ersteren konnte man sich bei der Gründungsversammlung überzeugen und auch beim Zweiten kamen im Verlaufe der langen Sitzung nie Zweifel auf. So bleibt denn die Damenwelt zu ihrem Eigenschutz und aus reiner Fürsorgepflicht hier leider außen vor.